Die folgenden Weisungen sind auf die Bestimmungen des BAG, des Kantons und des Bistums Basel gestützt.
Nach wie vor werden die eingeführten Hygienemassnahmen, das Distanzhalten und das Tragen der Maske vorausgesetzt.

Regelung Gottesdienste

Für die Gottesdienste gilt folgende Regelung: Da keine Zertifikatsgottesdienste durchgeführt werden, gilt die 50-Personen-Regel. Die vorgeschriebenen Hygienemassnahmen, die Abstandspflicht und das Tragen des Mundschutzes ist für alle Personen, geimpft oder ungeimpft, obligatorisch. Alle Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesucher müssen sich zusätzlich registrieren. Da vorerst auf die elektronische Variante verzichtet wird, werden Handzettel in der Kirche ausgelegt, die ausgefüllt zum Gottesdienst mitgebracht werden müssen. Eine Einlasskontrolle ist vorgesehen. Zusätzlich werden alle Wochenendgottesdienste per Livestream in unseren  Medienkanälen publiziert, sodass das Feiern von Zuhause aus ebenfalls wieder möglich ist. Ebenso verweisen wir auf das Angebot unserer Nachbarpfarreien. Wir sind im Rahmen des gesetzlich Vorgeschriebenen bemüht, für alle Pfarreimitglieder eine gute Lösung zu finden. Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und Mithilfe.

Die Regelungen für Veranstaltungen finden Sie unter Menüpunkt "Räume, Vermietung".